Tradedoublers allgemeine Geschäftsbedingungen für AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programme

1. 1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Vereinbarung über die Serviceleistungen, die Tradedoubler für den Kunden ausführt, und werden durch Unterschrift unter den Serviceauftrag akzeptiert. Folgende Definitionen werden im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen verwendet:

AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm Öffentliche zugängliche Marketing- und Abverkausfsbeteiligungsprogramme, die von Tradedoubler aufgesetzt werden.
Vereinbarung Der Serviceauftrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die Anhänge.
Kunde Die Rechtsperson, die den Serviceauftrag unterzeichnet hat.
Kundeninhalt Jede Art von Dokumentation, die dem Kunden gehört und Tradedoubler von diesem in Verbindung mit den Serviceleistungen überlassen wird, wie etwa Firmenschriftzüge und Marketingmaterialien.
Ansprechpartner Eine im Serviceauftrag angegebene Person, die vom Kunden beauftragt bzw. beschäftigt wird und über die Berechtigung verfügt, hinsichtlich der Serviceleistungen im Auftrag des Kunden zu handeln, einschließlich der Berechtigung, eine Bewerbung zu genehmigen oder abzulehnen, im Rahmen eines AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programms Publisher zu werden sowie die Zusammenarbeit des Kunden mit einem Publisher zu beenden.
Kundendaten Informationen über den Kunden sowie seine Mitarbeiter und seine eigenen Kunden, die Tradedoubler in Verbindung mit den Serviceleistungen überlassen werden.
Tradedoubler Dokumentation Jegliche Daten oder Dokumente, die dem Kunden von Tradedoubler in Verbindung mit der Ausführung der Serviceleistungen überlassen werden.
Partei(en) Kunde und Tradedoubler, einzeln bzw. zusammen, juristische und natürliche.
Publisher Ein Website-Betreiber oder Traffic-Lieferant, der in der Eigenart seines Geschäftsmodels Traffic generiert und dessen Teilnahme am AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm.
Serviceauftrag Die im Serviceauftrag vereinbarten konditionellen Eckdaten stellt Tradedoubler dem Kunden zur Verfügung und folgen den allgemeinen Geschäfsbedingungen.
Serviceleistungen Die Serviceleistungen, die von Tradedoubler für den Kunden im Rahmen der Bedingungen der Vereinbarung ausgeführt werden.
Tracking Die Technologie, die Transaktionen und weitere Leistungswerte transparent speichert und zur Überwachung und Optimierung des bestehenden Traffics für alle Parteien notwendig ist.
Transaktion Die im Serviceauftrag beschriebene Aktivität, die den Publisher und Tradedoubler zum Erhalt einer Provision berechtigt.

2. Ansprechpartner

2.1. Der Kunde benennt im Serviceauftrag mindestens einen Ansprechpartner. Der Kunde gewährleistet, dass während normaler Geschäftszeiten ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Jeder Wechsel bei Ansprechpartnern ist Tradedoubler umgehend mitzuteilen.

3. Publisher

3.1. Dem Publisher wird die Vergütung im Einklang mit einem der in Anhang 8 (Transaktionsmodelle) erläuterten Modelle zu den jeweils geltenden Gebührensätzen geleistet.

3.2. Der Kunde ist zu jeder Zeit berechtigt, die Gebührensätze für Publisher oder die Konditionen, nach denen Publisher bezahlt werden, unter Wahrung einer Frist von drei (3) Arbeitstagen per schriftlicher Mitteilung an Tradedoubler zu ändern.Der Kundedarf jedoch ohne schriftlicherZustimmung von Tradedoubler mit einer Frist von 30 Tagen keine Änderungen vornehmen, die den Provisionssatz und die Provisionen von Tradedoubler verringern könnten (z.B. Entfernen eines Publisher oder PublisherModells aus dem Partnerprogramm, Verkürzen des CookieZeitraumsfür Transaktionen, Änderung des Attributionsmodell und der KeywordRichtlinie).Darüber hinaus darf derProvisionssatz und der CookieZeitraum innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als 20% reduziert werden

3.3. Der Ansprechpartner prüft die Bewerbungen, um Publisher für das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm auf Tradedoublers Website zu werden mindestens zweimal pro Woche. Die Ablehnung einer Bewerbung muss innerhalb von vier (4) Tagen nach dem Bewerbungsdatum ausgesprochen werden, da die Bewerbung andernfalls als akzeptiert gilt. Wenn der Kunde einen Bewerber nicht akzeptiert, hat er Tradedoubler auf dessen Ersuchen eine kurze Erläuterung der entsprechenden Gründe zu liefern. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Tradedoubler Bewerbungen im Auftrag des Kunden prüft, legen die Parteien gegebenenfalls eine Vergütung für solche Publisher-Auswahlprüfungen zuvor in Schriftform fest.

3.4. Tradedoubler verpflichtet sich, Informationen zum AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm verfügbar zu halten, darunter Konditionen wie etwa Vergütungen für Publisher, Provisionsbedingungen und andere wichtige Bedingungen, und über Links zu verfügen, die für das auf der Tradedoubler-Website zugängliche AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm erforderlich sind, damit Publisher auf das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm zugreifen und sich dort anmelden können.

3.5. Der Kunde bestätigt und versteht, dass Tradedoubler Verträge mit natürlichen und juristischen Personen, die am AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm teilnehmen möchten, im eigenen Namen abschließt. Der Kunde bestätigt und versteht ferner, dass Tradedoubler über das umfassende in seinem Ermessen stehende Recht verfügt, Bewerber abzulehnen, die Publisher werden möchten, oder einen Publisher aus dem AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm herauszunehmen.

3.6. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass Tradedoubler die Zusammenarbeit mit einem Publisher mit sofortiger Wirkung beendet, wenn der betreffende Publishergegen die PublisherVereinbarung verstößt. Das Ersuchen des Kunden, die Zusammenarbeit mit einem Publisher zu beenden, wird unter Nutzung des TradedoublerSystems von einem Ansprechpartner vorgenommen. Auf Anfrage von Tradedoubler liefert der Kunde eine kurze Erläuterung zu den Gründen der Zusammenarbeitsbeendigung.

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Tradedoubler jegliche Informationen zu überlassen sowie Unterstützung und Zusammenarbeit anzubieten, soweit dies vernünftigerweise verlangt werden kann, um Tradedoubler in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich ferner, das Tracking im Einklang mit den Anweisungen und mit Unterstützung von Tradedoubler auf seinen von dieser Vereinbarung erfassten Websites, einschließlich aller mobilen Versionen solcher Websites sowie downloadbaren mobilen Applikationen, zu implementieren, und versteht und bestätigt, dass eine korrekte Implementierung des Trackings unerlässlich ist.

4.3. Wird das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm nicht bis zum Startdatum implementiert (wie im Serviceauftrag festgelegt) und liegt die Verspätung außerhalb der Kontrolle von Tradedoubler, sind alle im Serviceauftrag vereinbarten Festpreise oder vereinbarten Mindestprovisionen an Tradedoubler ab dem Startdatum zu zahlen. Falls im Serviceauftrag keine Festpreise oder Mindestprovisionen festgelegt sind, erhebt Tradedoubler eine per AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm monatliche Gebühr von500 EUR vom Startdatum bis zum Zeitpunkt der Finalisierung der Implementierung. (Im Falle einer Einstellung des Implementierungsprozesses seitens des Kunden, behält sich Tradedoubler zusätzlich neben den anderen im Vertrag vermerkten Rechten, das Recht vor, die direkten Kosten für die Implementierung des AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programs in Rechnung zu stellen, abhängig von der Implementierungsstufe und bis zu einem Betrag von EUR 2.000.)

4.4. Der Kunde allein ist für seine Website(s) und die Produkte oder Leistungen, die auf der/den Website(s) verkauft werden, sowie für Inhalt und Layout des AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programms, einschließlich der damit verbundenen Aktivitäten, verantwortlich und stellt die Befolgung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicher.

4.5. Sofern keine anderslautenden Feststellungen getroffen sind, vermarktet der Kunde das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm auf der Homepage seiner Website und bietet dort einen Link zur Tradedoubler-Website an, wo sich potenzielle Publisher bewerben können.

4.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Beschreibung seines auf der TradedoublerWebsite zu präsentierenden AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramms sowie des gegenständlichen AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramms, einschließlich unter anderem der Beschreibung der Modelle für Zahlungen an Publisher, zu verfassen.

4.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dasTracking jederzeit für die Vertragsdauer zu implementieren bzw. die Implementierung zu aktivierenund akzeptiert, dass das Tracking das einzige Maß für die Gültigkeit einer Transaktion ist.

4.8. Der Kunde hat Tradedoubler mindestens sieben (7) Tage vor Änderungen zu benachrichtigen, die sich auf das Tracking auswirken können. Sollte eine Vorgehensweise des Kunden zur Entfernung oder Deaktivierung des Trackings führen und dies dazu führen, dass Transaktionen nicht getrackt werden können, ist der Kundeverpflichtet, Publisher im AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramm nach Maßgabe ihrer durchschnittlichen Performance im AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramm im Verlauf der zwei (2) letzten Wochen vor dem TrackingProblem zu entschädigen. Der Kunde hat auch die TradedoublerProvision auf Entschädigungszahlungen an Publisher in Bezug auf entgangene Einkünfte zu zahlen.

4.9. Tradedoubler ist berechtigt, das gegenständliche AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramm aus der Liste verfügbarer AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramme jederzeit mit sofortiger Wirkung zu pausieren, wenn TrackingUnregelmäßigkeiten oder andere Probleme zum Nachteil von Publishern vom Kunden nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab Erhalt der entsprechenden schriftlichen Aufforderung abgestellt wordensind.

4.10. Sollte der Kunde die Aufnahme einer DeduplizierungsTechnologie in sein AFFILIATE MARKETING NETWORKProgramm wünschen, teilt er dies Tradedoubler unter Wahrung einer Frist von drei (3) Monaten in schriftlicher Form mit, um damit in Konflikt stehende TrackingProbleme zu vermeiden. Diese Klausel findet keine Anwendung, wenn der Kunde zur Zeit der Unterzeichnung des Serviceauftrags bereits DeduplizierungsTechnologie eingesetzt und dies Tradedoubler vor Unterzeichnung des Serviceauftrags schriftlich mitgeteilt hat.

4.11. Der Kunde stimmt den maximalakzeptierten monatlichen Stornoratenzu, die pro Branche wie folgt definiert sind: 5% Computer & Electronics, 5% Education and Careers, 15% Fashion, 5% Finance, 5% Food &Drink, 5% Gaming, 5% Health & Beauty, 5% Home & Garden, 5% Insurance, 5% Media & Entertainment, 5% Non Profit Organizations, 5% Not Defined, 15% Shopping & Retail, 5% Social & Dating, 5% Sports & Recreation, 5% Telecoms&Utilities, 10% Travel.

5. Abrechnung und Vorauszahlungen

5.1. Sofern im Serviceauftrag keine Vorauszahlung vereinbart worden ist, rechnet Tradedoubler gegenüber dem Kunden monatlich rückwirkend ab, wobei die Zahlung nicht später als fünfzehn (15) Tage ab Rechnungsdatum erfolgen darf.

5.2. Falls im Serviceauftrag eine Vorauszahlung vereinbart worden ist, gilt Folgendes:

  • Nach Ausstellung einer Rechnung von Tradedoubler überweist der Kunde den in Rechnung gestellten Prepaymentbetrag (in Höhe der Angaben im Serviceauftrag) an Tradedoubler. Auf der Grundlage der Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch den Kunden kann Tradedoubler den Betrag, der als Vorauszahlungssaldo beibehalten werden sollte, unter Mitteilung einer angemessenen Frist an den Kunden abändern.
  • Tradedoubler stellt dem Kunden in angemessenen Abständen auf der Grundlage seiner Inanspruchnahme der Serviceleistungen Rechnungen zur Wiederauffüllung des Vorauszahlungskontos wie nachstehend erläutert aus.
  • Falls das Guthaben des Vorauszahlungskontos tatsächlich oder voraussichtlich unter den Betrag fällt, der 40 % des Vorauszahlungssaldos (oder entsprechenden Abänderungen) entspricht, wird automatisch eine Rechnung für den Kunden über einen Betrag ausgestellt, der das Vorauszahlungskonto bis zur Höhe des Vorauszahlungssaldos auffüllt.
  • Wenn das Guthaben des Vorauszahlungskontos nicht bis zum Fälligkeitsdatum der zuvor erwähnten Rechnung bis zur Höhe des Vorauszahlungssaldos aufgefüllt wird, hat Tradedoubler das Recht, die Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch den Kunden zu beenden oder die Zugangsdaten zu sperren. Sollte eine Kündigung erfolgen, wird Tradedoubler jedes etwaige dem Kunden geschuldete Guthaben nach Abzug jeglicher Tradedoubler oder an Publisher geschuldeten Gebühren zurückzuerstatten. Bei einer Sperrung ist damit lediglich der Zugriff auf die Zugangsdaten gemeint. Anfallende Transaktionen sind weiterhin während der Sperrzeit zu zahlen.
  • Wenn die Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch den Kunden während des Zahlungszeitraums für die zuvor genannte Rechnung in einer Art und Weise erfolgt, dass das verbleibende Guthaben des Vorauszahlungskontos voraussichtlich vollständig erschöpft oder fast aufgebraucht ist, ist Tradedoubler berechtigt, zeitweise die Zugangsdaten zu sperren bis zum Zeitpunkt, an dem das Vorauszahlungskonto wieder bis zur Höhe des anfänglichen Vorauszahlungssaldos aufgefüllt ist. Bei einer Sperrung ist damit lediglich der Zugriff auf die Zugangsdaten gemeint. Anfallende Transaktionen sind weiterhin während der Sperrzeit zu zahlen.
  • Einzahlungen in das Vorauszahlungskonto müssen spätestens zehn (10) Tage nach dem Rechnungsdatum erfolgen.

5.3. Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Pflicht zur rechtzeitigen Vornahme vollständiger Zahlungen nicht nachkommt, ist Tradedoubler zur täglichen Berechnung von Zinsen auf die geschuldeten Beträge zu einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten jährlichen Basiszinssatz berechtigt. Außerdem hat der Kunde sämtliche Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, für den Fall zu übernehmen, dass Inkassoanstrengungen oder -maßnahmen notwendig werden, um geschuldete Gebühren einzutreiben. Falls sich die Zahlung geschuldeter Beträge um mehr als fünfzehn (15) Tage verzögert, behält sich Tradedoubler das Recht vor, die Serviceleistungen vorübergehend auszusetzen, bis eine vollständige Zahlung geleistet worden ist.

5.4. Alle nach dieser Vereinbarung zahlbaren Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben oder Steuern, die (sofern und soweit sie anfallen) vom Kunden zu zahlen sind.

6. Neueinstufung von Transaktionen

6.1. Der Kunde hat innerhalb des im Serviceauftrag genannten Zeitraums (Validierungszeitraum für Transaktionen) die Möglichkeit, eine Transaktion in einer zwischen den Parteien vereinbarten Form und unter Verwendung vorab definierter Gründe als nunmehr ungültig einzustufen. Die Einstufung (Validierung) erfolgt über eine webbasierte Schnittstelle oder Versendung an Tradedoubler.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer Anfrage in Bezug auf eine nicht validierte Transaktion, eine Erklärung für die Stornierung zu übermitteln und die Stornierung der Transaktion entweder zu bestätigen oder die Einstufung zurück auf gültig umzuändern.

6.3. Wenn eine Transaktion nicht innerhalb des im Serviceauftrag genannten Zeitraums neu eingestuft oder eine Anfrage nicht wie vorstehend erläutert bearbeitet wird, gilt die Transaktion automatisch als gültig, und der Kunde ist verpflichtet, Tradedoubler die anfallende Transaktionsgebühr sowie die Publisher-Provision zu zahlen.

6.4. Tradedoubler stellt einen automatisierten Transaktionsprozess für Nachvergütungen zur Verfügung, indem die Publisher Anfragen zu Nachvergütungen stellen können. Bevor die Nachvergütungsanfragen an den Kunden gestellt werden, führt Tradedoubler eine Vielzahl an Qualitätsprüfungen durch. Falls die Nachvergütungsanfrage innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt an den Kunden nicht als ungültig eingestuft wird, wird die Transaktion als zulässig erklärt und verpflichtet damit den Kunden die geltende Transaktionsgebühr an Tradedoubler und die Publisher-Provision zu bezahlen.

6.5. Transaktionsgebühren und Publisher-Provisionen, die vom Kunden gezahlt worden sind, können nicht erstattet werden.

7. Berichtigungen der Serviceleistungen

7.1. Tradedoubler ist berechtigt, die Serviceleistungen ganz oder teilweise zu modifizieren, zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen. Der Kunde wird über solche Änderungen per E-Mail an den Ansprechpartner informiert. Dem Kunden obliegt das Recht, bei wesentlicher Abänderung der Serviceleistung den vorliegenden Vertrag fristlos zu kündigen innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer solchen E-Mail.

8. Wettbewerb und Abwerbungsverbot

8.1. Sofern keine anderslautenden schriftlichen Abmachungen vorliegen, ist es beiden Parteien untersagt, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und in den anschließenden drei (3) Monaten in direkter oder indirekter Form Personen abzuwerben, die zu dieser Zeit von der jeweils anderen Partei angestellt oder im Rahmen eines Beratungsverhältnisses beschäftigt sind (oder innerhalb der vorausgehenden drei (3) Monate angestellt oder beauftragt waren), wenn die betreffende Person an Tätigkeiten mit Bezug auf diese Vereinbarung beteiligt gewesen ist. Diese Klausel darf nicht in dem Sinne verstanden werden, dass dadurch eine Partei daran gehindert wird, Mitarbeiter oder Berater der anderen Partei einzustellen, die sich unaufgefordert als Reaktion auf eine allgemeine Werbe- oder andere allgemeine Rekrutierungskampagne hin bewerben. Im Falle eines Vertragsbruchs von einer der Parteien, ist die verantwortliche Partei verpflichtet einen Betrag gleichbedeutend von zwölf (12) Brutto-Monatsgehältern zu zahlen für den betreffenden Mitarbeiter, zahlbar zu Beginn der Neubeschäftigung von Seiten der vertragswidrig sich verhaltenden Partei. Die Parteien bekennen sich dazu, dass es sich dabei um einen hochgeschätzten Wertverlust handelt, der als Verstoß gegen diese Klausel angesehen wird.

8.2. Außer mithilfe von Tradedoubler ist es dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung untersagt, Online-Werbe- oder andere kommerzielle Online-Vereinbarungen mit einem Publisher einzugehen, der über das Tradedoubler-Netzwerk für das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm angeworben worden ist.

9. Vorzeitige Kündigung

9.1. Beide Parteien können diese Vereinbarung per schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, wenn Schritte eingeleitet werden, einen Konkurs-, Vermögens- bzw. Insolvenzverwalter oder vergleichbaren Beamten zu bestellen oder andere Schritte ergriffen werden, einen solchen Beamten zu bestellen oder die Partei abzuwickeln (außer für Zwecke einer Umstrukturierung oder Neuorganisation bei gegebener Insolvenz) oder die andere Partei Maßnahmen ausgesetzt wird, die den vorstehend beschriebenen vergleichbar sind. Eine Kündigung auf der Grundlage dieser Klausel begründet für keine der Parteien ein Recht auf Schadenersatz oder andere Entschädigungsansprüche.

9.2. Falls eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und dieser Verstoß, falls er behoben werden kann, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung der Partei vom jeweiligen Verstoß behoben wird, kann die andere Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde kann die Vereinbarung nur in Bezug auf diejenige(n) Tradedoubler-Partei(en) kündigen, die einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen hat bzw. haben.

9.3. Nach erfolgter Kündigung der Vereinbarung bzw. auf schriftliches Ersuchen von Tradedoubler gibt der Kunde das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software und anderer Materialien (einschließlich unter anderem aller vertraulichen Informationen) zurück, die ihm von Tradedoubler im Rahmen der Vereinbarung übergeben wurden.

9.4. Wenn eine oder mehrere Tradedoubler-Parteien die Vereinbarung kündigen, gilt diese Kündigung nur im Hinblick auf die kündigende(n) Tradedoubler-Partei(en) (nur bei internationalen AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programmen).

10. Rechte am geistigen Eigentum und vertrauliche Informationen

10.1. Vorbehaltlich der Regelungen von Klausel 10.3 erkennt der Kunde an, dass Tradedoubler Eigner oder Lizenznehmer sämtlicher Urheberrechte, Marken, sämtlicher Know-hows oder aller anderen Rechte, die an den Serviceleistungen und jeglichen Softwareprogrammen, an der Tradedoubler-Dokumentation oder den Tradedoubler-Materialien bestehen, die in Verbindung mit den Serviceleistungen geliefert werden (gemeinsam mit daran von Tradedoubler oder Kunde vorgenommenen Modifikationen oder Entwicklungen), sowie des Trackings und der Informationen ist, die Tradedoubler zu Publishern erfasst, und jeglicher Informationen, die durch die Serviceleistungen generiert werden, wie etwa von Besuchern der Websites innerhalb des Tradedoubler-Netzwerks generierte Daten und Verhaltensweisen solcher Besucher beim Aufenthalt auf solchen Websites.

10.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Serviceleistungen oder Softwareprogramme, Tradedoubler-Dokumentation oder -Materialien, die in Verbindung mit den Serviceleistungen geliefert werden, zu modifizieren, zu adaptieren, zu vermieten, weiterzuverkaufen, per Unterlizenz zu vergeben oder in anderer Art und Weise zu verbreiten. Dem Kunden ist es untersagt, die Serviceleistungen oder damit verbundene Software zurückzuentwickeln bzw. den Quellcode oder die Struktur, Sequenz oder Organisation solcher Softwareprogramme zu dekompilieren, zu disassemblieren oder andere diesbezügliche Ableitungsversuche zu unternehmen.

10.3. Tradedoubler erkennt an, dass der Kunde Eigner oder Lizenznehmer sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum ist, die an Kundeninhalt und Kundendaten bestehen. Tradedoubler behält sich jedoch das Recht vor, Kundeninhalt und Kundendaten für die Lieferung der Serviceleistungen (wozu auch die Prüfung der zu zahlenden Gebühren gehört), für Forschungs-, technische Entwicklungs-, Analyse- bzw. Werbezwecke oder auf jede andere angemessene Art und Weise zu nutzen.

10.4. Tradedoubler ist berechtigt, den Kunden bei seinen Marketingaktivitäten als Referenz zu nennen (einschließlich Markenbezeichnung und Firmenschriftzug des Kunden).

10.5. Beide Parteien sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu wahren. Die Parteien dürfen die vertraulichen Informationen der anderen Partei weder offenlegen noch solche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden, weiterleiten, kopieren oder modifizieren, sofern es dabei nicht um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung geht. Die Parteien treffen alle vernünftigerweise erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, um eine unbefugte Offenlegung oder Verwendung solcher Informationen durch Mitarbeiter oder Dritte zu verhindern. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet in Bezug auf jede der Parteien Informationen (ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form), die der jeweiligen Partei gehören oder sich auf diese Partei oder ihre geschäftlichen Angelegenheiten bzw. Tätigkeiten beziehen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und die: (a) eine der Parteien als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet hat, (b) von einer der Parteien der anderen gegenüber in mündlicher oder schriftlicher Form als vertraulich bezeichnet worden sind oder (c) eine vernünftige Person in einer mit dem Empfänger solcher Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung vergleichbaren Position und unter vergleichbaren Umständen aufgrund des Charakters oder der Natur der Informationen als vertraulich behandeln würde.

11. Datenverarbeitung und Datenschutz

11.1. Durch Eingehen dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass in Zusammenhang mit Lieferung, Support und Pflege der Serviceleistungen Daten von Tradedoubler und seinen Unterauftragnehmern und Vertretern verarbeitet werden können (inklusive des Transfers von EEA Ländern in andere Länder). Der Kunde bestätigt, dass er verpflichtet ist, seine Mitarbeiter und Kunden über solche Datenverarbeitungen zu informieren und sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeiter und Kunden ihre Zustimmung zur Verarbeitung im Einklang mit geltenden Datenschutzvorschriften gegeben haben.

11.2. Die Parteien gewährleisten, dass sie zu allen Zeiten alle geltenden Vorschriften zu Privatsphäre und Daten, einschließlich unter anderem in Bezug auf Cookies, beachten.

11.3. Von den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschte Daten dürfen nur für Zwecke benutzt werden, die nach dieser Vereinbarung zulässig sind. Tradedoubler verwendet, verarbeitet und speichert alle im Rahmen der Vereinbarung erhaltenen Daten im Einklang mit dieser Vereinbarung und etwaigen jeweils vom Kunden erteilten Anweisungen und trifft bei der jeweiligen Verarbeitung geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei Tradedoubler um eine datenverarbeitende Stelle handelt.

11.4. Der Datenverarbeitungsvertrag (Teil der AGB als Anhang 2) beinhaltet weitere Geschäftsbedienungen über die Verarbeitung personenbezogener daten.

12. Ansprüche Dritter

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, Tradedoubler in Bezug auf alle Verluste, Verbindlichkeiten, Forderungen, Ansprüche, Kosten und Aufwendungen schadlos zu halten und von der entsprechenden Haftung freizustellen, die Tradedoubler entstehen bzw. Tradedoubler von einem zuständigen Gericht auferlegt werden, und zwar wegen oder in Verbindung mit Ansprüchen oder von Dritten eingeleiteten Rechtsverfahren, die sich aus folgenden Umständen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen:
(a) Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich Rechten am geistigen Eigentum) durch den Kunden, (b) unzulässige, unachtsame oder unbefugte Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch den Kunden, (c) Nichtbefolgung geltender Datenschutzgesetze durch den Kunden sowie (d) der Verkauf, der Vertrieb oder Marketing von Produkten oder Services auf der Kunden-Website und (e) vertragliche Beziehung des Kunden mit dem betreffenden Dritten. Der Schadensersatzanspruch hierbei bezieht sich nicht auf ein Ausmaß´, dass aus einer angeblichen Verletzung ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrages entsteht oder eine fahrlässige Handlung, vorsätzlich oder als betrügerische Handlung oder Unterlassung von Tradedoubler, seiner Länderbüros, Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer.

12.2. Tradedoubler verpflichtet sich, den Kunden in Bezug auf alle Verluste, Verbindlichkeiten, Forderungen, Ansprüche, Kosten und Aufwendungen schadlos zu halten und von der entsprechenden Haftung freizustellen, die dem Kunden entstehen bzw. dem Kunden von einem zuständigen Gericht auferlegt werden, und zwar wegen oder in Verbindung mit Ansprüchen oder von Dritten eingeleiteten Rechtsverfahren, die sich aus Tradedoublers Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich Rechten am geistigen Eigentum) ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Schadloshaltung in dieser Klausel findet keine Anwendung, soweit behauptete Rechtsverletzungen als Folge von Verstößen gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung oder fahrlässiger, vorsätzlicher oder betrügerischer Handlungen bzw. Unterlassung von Seiten des Kunden, seiner Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter oder Vertragsnehmer, von Ergänzungen oder Modifikationen, die nicht von Tradedoubler bzw. ohne vorherige Zustimmung von Tradedoubler an den Serviceleistungen vorgenommen werden, oder der Einbeziehung von Kundeninhalt in die Serviceleistungen entstehen.

13. Haftungsbeschränkung

13.1. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass eine Haftung der Parteien beschränkt oder ausgeschlossen ist für (a) durch Fahrlässigkeit verursachte Personenschäden oder Todesfälle; (b) arglistige Täuschung; oder (c) irgendeine Haftungspflicht, die gesetzlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

13.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 13.1 übernimmt Tradedoubler keine Haftung für Fahrlässigkeit und schließt diese Haftung dafür hiermit aus. Davon ausgenommen sind die aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung resultierenden Haftungsansprüche

13.3. Vorbehaltlich der Klausel 13.1 haftet Tradedoubler für keinen der nachfolgend aufgeführten Schäden oder Verluste (unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden vorhersehbar, bekannt oder sonstiger Natur waren): (a) Umsatzeinbußen; (b) Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne (einschließlich Verlust von Gewinnen aus Aufträgen); (c) Geldverluste; (d)Verlust erwarteter Ersparnisse; (e) Verlust von Geschäften; (f) Verlust von Möglichkeiten; (g) Prestigeverlust; (h) Reputationsverlust; (i) Verlust, Verfälschung oder Beschädigung von Daten, Systemen oder Programmen; oder (j) jeder indirekte oder sich hieraus ergebende wie auch immer entstandener Folgeschaden oder Verlust (einschließlich zur Vermeidung von Missverständnissen alle in dieser Klausel aufgeführten Verluste oder Schäden).

13.4. Tradedoubler übernimmt keine Haftung in Bezug auf die von Publishern und Besuchern der Website von Tradedoubler oder Publishern vorgenommene Verwendung von Logos, Bannern, Marken und anderen Hypermedien-Links, die Tradedoubler vom Kunden für Zwecke des AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programms überlassen werden. Als einzige Verpflichtung im Hinblick auf unbefugtes Eindringen und Betrug unternimmt es Tradedoubler, kommerziell vertretbare Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Eindringens in Tradedoublers Computersysteme zu treffen. Tradedoubler kann jedoch nicht garantieren, dass die jeweils getroffenen Maßnahmen jeglichen unbefugten Zugang zu Tradedoublers Systemen oder das „Hacking“ dieser Systeme verhindern, weshalb Tradedoubler für die Folgen solch unbefugten Eindringens oder „Hackings“ keinerlei Haftung übernimmt. Tradedoubler gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf Qualität oder Menge der Klicks, Leads, Sales oder des Verkehrs (je nach Sachlage) als Folge der Serviceleistungen.

13.5. Tradedoubler haftet weder für die Performance von Publisher-Websites oder Handlungen und Unterlassungen von Publishern noch für Fehler oder Verzögerungen, die durch Telefongesellschaften und Datenkommunikationsanbieter verursacht werden. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass die Lieferung von Serviceleistungen Elemente von Hosting-Diensten und/oder Kommunikationen einschließt und daher gegebenenfalls nicht fehlerfrei oder ununterbrochen zur Verfügung steht.

13.6. Für internationale Programme ist ausdrücklich hingewiesen und zwischen den Parteien vereinbart, dass die Haftbarkeit sich auf jedes lokale Tradedoubler Unternehmen (Tradeoubler AB inkludiert) einzeln bezieht und eine jeweilige Vertragspartei zu der Vereinbarung darstellt, die Haftbarkeit beschränkt sich auf die Verantwortlichtkeit auf das jeweilige im Vertrag festgelegte lokale Auslieferungsunternehmen. Jede Tradedoubler Unternehmensvertragspartei (Tradedoubler AB inkludiert) unterliegt den Verpflichtungen und hat alle Rechte die für Tradedoubler hierin geltend sind sofern nicht anders festgelegt, aber immer begrenzt auf den Markt oder geographischen Geschäftsbereich für welches jedes Tradedoubler-Unternehmen verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich bei geschäftlichen Abäufen dazu mit dem jeweilig zuständigen Tradedoubler-Unternehmen geschäftlich zu verkehren, d.h. mit dem jeweiligen Tradedoubler-Unternehmen, das für den jeweiligen Markt oder geographischen Geschäftsbereich verantwortlich sich zeichnet.

13.7. Die für Tradedoubler aus dieser oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder eines Nebenvertrags resultierende Haftung aufgrund von Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung oder sonstigen Verletzungen ist nicht höher als 100% der Kosten und Gebühren, die aus diesem Vertrag in dem Jahr seit des letzten den Verlust begründenden Ereignisses entstanden sind.

14. Abtretung

14.1. Tradedoubler ist berechtigt, seine Rechte und Verpflichtungen aus der Vereinbarung an ein anderes Unternehmen innerhalb der Tradedoubler-Konzerngesellschaften abzutreten. Tradedoubler hat ferner das Recht, seine Ansprüche an eine Inkassoagentur zu verkaufen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von Tradedoubler einzuholen.

15. Benachrichtigungen

15.1. Sofern in dieser Vereinbarung keine ausdrücklich anderslautenden Feststellungen getroffen sind, erfolgen alle an eine und von einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zu übermittelnden Benachrichtigungen in Schriftform und werden an die eingangs genannte Adresse des Empfängers zugestellt bzw. übermittelt oder an eine solche andere Adresse, die gegebenenfalls von einer Partei der anderen bekanntgegeben wird. Jede Benachrichtigung gilt, wenn sie persönlich übergeben wird, bei Übergabe, und wenn sie per Fax oder E-Mail versendet wird, nach Abschluss der Übermittlung als ordnungsgemäß zugestellt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Beide Parteien garantieren, dass sie weder aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Vorschriften noch aus anderen Gründen in irgendeiner Art und Weise daran gehindert sind, diese Vereinbarung einzugehen.

16.2. Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand vereinbarten Bedingungen und ersetzt alle bisherigen schriftlichen oder mündlichen von den Parteien abgegebenen bzw. getroffenen Zusagen, Abreden oder Zusicherungen im Hinblick auf Tradedoublers Verpflichtungen und Verbindlichkeiten in Bezug auf die tatsächliche oder beabsichtigte Lieferung, die Nichtlieferung oder die verzögerte Lieferung der Serviceleistungen.

16.3. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgehalten ist, müssen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung in Schriftform erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

16.4. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass vor Abschluss dieser Vereinbarung keine Zusicherungen gemacht wurden und er bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Abreden (gleich ob unachtsam oder gutgläubig geschehen) irgendwelcher Personen (gleich ob Partei dieser Vereinbarung oder nicht) vertraut, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgehalten sind, und ihm daraus auch keine Rechtsmittel entstehen.

16.5. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bedingung bzw. eines Teils einer Bedingung oder eines Rechts aus dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bedingungen oder Rechte oder des verbleibenden Teils solcher Bedingungen oder Rechte, die abgesehen von der betreffenden ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung in vollem Umfang in Kraft bleiben.

16.6. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil einer solchen Bestimmung in einem bestimmten Umfang ungültig oder undurchsetzbar ist bzw. wird, legen die Parteien alle notwendigen und angemessenen Anpassungen der Vereinbarung fest, um ihre zur Zeit der Unterzeichnung der Vereinbarung geltenden Interessen und Ziele sicherzustellen.

16.7. Eine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, verfügt über keinerlei Recht, eine Bedingung dieser Vereinbarung geltend zu machen.

17. Streitigkeiten, anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich München unter Ausschluss der Regelungen zur Rechtswahl.