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Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Definitionen

Diese Bedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Vereinbarung über die von Tradedoubler für den Kunden erbrachten Dienstleistungen und werden durch Unterzeichnung des Serviceauftrags akzeptiert. In diesen Bedingungen werden die folgenden Definitionen verwendet:

2. Ansprechpartner

Der Kunde muss im Serviceauftrag mindestens eine Kontaktperson benennen. Der Kunde muss sicherstellen, dass während der normalen Geschäftszeiten eine Kontaktperson verfügbar ist. Jede Änderung einer Kontaktperson muss Tradedoubler umgehend mitgeteilt werden.

3. Publisher

  • Tradedoubler bezahlt die Publisher im Namen des Kunden. Die Vergütung erfolgt gemäß den im Anhang „Zahlungsmodelle für Publisher“ aufgeführten Modellen und den jeweils geltenden Zahlungssätzen.

 

  • Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Zahlungsraten für einen einzelnen Publisher zu ändern, indem er Tradedoubler drei (3) Werktage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis setzt. Der Kunde darf jedoch keine Änderungen vornehmen, die die Provisionsrate und die Provisionen von Tradedoubler reduzieren (z.B. Entfernen eines Publishers oder Publisher-Typs aus dem Partnerprogramm, Verkürzung der Cookie-Laufzeit für Transaktionen, Zuordnungsmethode und Änderung der Keyword-Richtlinie), ohne dies 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mit Tradedoubler abzusprechen. Darüber hinaus darf der Kunde die Provisionsrate und die Cookie-Laufzeit zwischen dem Kunden und dem Publisher innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nicht um mehr als 20% reduzieren.

 

  • Die Kontaktperson prüft mindestens zweimal wöchentlich Bewerbungen für die Aufnahme als Publisher in das Partner Marketing Network Programm auf der Website von Tradedoubler. Die Ablehnung einer Bewerbung als Publisher muss innerhalb von vier (4) Tagen ab dem Datum der Bewerbung erfolgen, andernfalls gilt die Bewerbung als angenommen. Wenn der Kunde einen Bewerber nicht akzeptiert, muss er Tradedoubler auf Anfrage per E-Mail eine kurze Begründung dafür zukommen lassen. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Tradedoubler Bewerbungen im Namen des Kunden prüft, vereinbaren die Parteien schriftlich eine Gebühr für den Publisher-Screening-Service.

 

  • Tradedoubler verpflichtet sich, Informationen über das Partner Marketing Network Programm, darunter Bedingungen wie die Vergütung von Publishern, Provisionsbedingungen und andere wichtige Bedingungen, bereitzuhalten und die für das Partner Marketing Network Programm erforderlichen Links auf der Website von Tradedoubler verfügbar zu halten, damit Publisher auf das Partner Marketing Network Programm zugreifen und sich dafür anmelden können.

 

  • Der Kunde stimmt zu und versteht, dass Tradedoubler in seinem eigenen Namen Verträge mit Einzelpersonen und juristischen Personen abschließt, die am Partner Marketing Network Programm teilnehmen möchten. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu und versteht, dass Tradedoubler das uneingeschränkte Ermessensrecht hat, Bewerber abzulehnen, die Publisher werden möchten, oder einen Publisher aus dem Partner Marketing Network Programm zu entfernen.

 

  • Der Kunde kann Tradedoubler jederzeit auffordern, die Zusammenarbeit mit einem einzelnen Publisher mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der betreffende Publisher gegen die Publisher-Vereinbarung verstößt. Der Antrag des Kunden auf Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Publisher muss über das System von Tradedoubler durch eine Kontaktperson erfolgen. Auf Anfrage von Tradedoubler muss der Kunde Tradedoubler eine kurze Erklärung der Gründe für die Beendigung zukommen lassen.

4. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich, Tradedoubler alle Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit zukommen zu lassen, die in angemessenem Umfang erforderlich sein können, damit Tradedoubler seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen kann.

 

  • Der Kunde verpflichtet sich, das Tracking gemäß den Anweisungen und mit Unterstützung von Tradedoubler auf den von dieser Vereinbarung abgedeckten Websites des Kunden zu implementieren, einschließlich aller mobilen Versionen solcher Websites sowie herunterladbarer mobiler Anwendungen, und versteht und erkennt an, dass eine korrekte Implementierung des Trackings für die Dienste zwingend erforderlich ist.

 

  • Falls das Partner Marketing Network Programm nicht bis zum Startdatum (wie im Serviceauftrag angegeben) implementiert wird und die Verzögerung nicht auf etwas zurückzuführen ist, das innerhalb der Kontrolle von Tradedoubler liegt, sind alle im Serviceauftrag angegebenen Festgebühren (einschließlich aller vereinbarten monatlichen Mindestprovisionen von Tradedoubler) ab dem Startdatum zahlbar. Wenn im Serviceauftrag keine Festgebühren oder keine vereinbarte monatliche Mindestprovision von Tradedoubler angegeben sind, behält sich Tradedoubler das Recht vor, ab dem Startdatum bis zur Implementierung des Partner Marketing Network Programms eine Gebühr von 500 EUR pro Monat und pro Partner Marketing Network-Programm (oder die entsprechende Gebühr, gegebenenfalls in die lokale Währung umgerechnet) zu erheben. Wenn der Kunde den Implementierungsprozess abbricht, kann Tradedoubler dem Kunden zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Tradedoubler gemäß dieser Vereinbarung hat, die direkten Kosten für die Implementierung des Partner Marketing Network Programms in Rechnung stellen, die je nach Fortschritt der Implementierung bis zu 2000 EUR betragen können.

 

  • Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Website(s) und die darauf verkauften Produkte oder Dienstleistungen sowie für den Inhalt und das Layout des Partner Marketing Network Programms und der damit verbundenen Aktivitäten. Er muss die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften gewährleisten.

 

  • Sofern nicht anders vereinbart, bewirbt der Kunde das Partner Marketing Network Programm auf der Homepage seiner Website und stellt einen Link zur Website von Tradedoubler bereit, wo sich ein potenzieller Publisher bewerben kann.

 

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Beschreibung seines Partner Marketing Network Programms zu erstellen, die auf der Website von Tradedoubler präsentiert werden soll, und der Kunde ist für die Beschreibung des Partner Marketing Network Programms verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschreibungen der Zahlungsmodelle für Publisher.

 

  • Der Kunde verpflichtet sich, das Tracking während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung durchgehend implementiert zu lassen und akzeptiert, dass das Tracking das einzige Maß für die Gültigkeit einer Transaktion ist.

 

  • Der Kunde muss Tradedoubler mindestens sieben (7) Tage vor der Durchführung von Änderungen, die das Tracking beeinträchtigen könnten, benachrichtigen. Sollte eine Aktion des Kunden zur Entfernung oder Deaktivierung des Trackings führen und dies dazu führen, dass Transaktionen nicht aufgezeichnet werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Publisher im Partner Marketing Network Programm entsprechend ihrer durchschnittlichen Leistung im Partner Marketing Network Programm in den zwei (2) Wochen vor dem Tracking-Problem zu entschädigen. Der Kunde zahlt Tradedoubler außerdem eine Provision für alle Entschädigungszahlungen an Publisher in Bezug auf die entgangenen Einnahmen.

 

  • Tradedoubler kann das Partner Marketing Network Programm jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der Liste der verfügbaren Partner Marketing Network Programme entfernen, wenn etwaige Tracking-Unregelmäßigkeiten oder andere Probleme, die Publisher betreffen, vom Kunden nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung behoben wurden.

 

  • Sollte der Kunde eine Deduplizierungstechnologie in sein Partner Marketing Network Programm einführen wollen, muss er Tradedoubler dies drei (3) Monate im Voraus schriftlich mitteilen, um widersprüchliche Tracking-Probleme zu vermeiden. Diese Klausel gilt nicht, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Serviceauftrags bereits eine Deduplizierungstechnologie verwendet und Tradedoubler dies vor der Unterzeichnung des Serviceauftrags schriftlich mitgeteilt hat.

5. Rechnungsstellung und Anzahlungen

  • Sofern im Serviceauftrag keine Vorauszahlung vereinbart wurde, stellt Tradedoubler dem Kunden die Rechnung monatlich im Nachhinein aus; die Zahlung hat spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen.

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  • Wenn im Serviceauftrag Vorauszahlung vereinbart wurde, gilt folgendes:

    • Nach Rechnungsstellung durch Tradedoubler überweist der Kunde den Vorauszahlungssaldo (wie im Serviceauftrag angegeben) auf ein Tradedoubler-Vorauszahlungskonto. Tradedoubler kann den Betrag, der als Vorauszahlungssaldo beibehalten werden soll, nach angemessener Benachrichtigung des Kunden basierend auf der Nutzung des Services durch den Kunden ändern.

    • Tradedoubler wird dem Kunden in angemessenen Abständen, basierend auf der Nutzung des Dienstes durch den Kunden, Rechnungen für die Auffüllung des Vorauszahlungskontos ausstellen, wie unten aufgeführt.

    • Wenn der Saldo des Vorauszahlungskontos unter einen Betrag fällt, der 40% des Vorauszahlungssaldos (oder einer entsprechenden Änderung) entspricht, oder wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er unter diesen Betrag fällt, wird dem Kunden automatisch eine Rechnung über den Betrag ausgestellt, mit dem das Vorauszahlungskonto wieder auf den Stand des Vorauszahlungssaldos aufgefüllt wird.

    • Wenn das Guthaben des Vorauszahlungskontos bis zum Fälligkeitsdatum der oben genannten Rechnung nicht auf den Betrag des Vorauszahlungssaldos aufgefüllt ist, ist Tradedoubler berechtigt, die Nutzung des Dienstes durch den Kunden zu beenden oder den Zugriff auf die Daten zu sperren. Wenn die Nutzung beendet wird, erstattet Tradedoubler dem Kunden sämtliche noch ausstehenden Beträge abzüglich aller an Tradedoubler oder die Publisher geschuldeten Gebühren. Wenn die Nutzung gesperrt wird, bedeutet dies lediglich, dass der Zugriff auf die Daten gesperrt wird. Während der Sperrzeit fallen weiterhin Transaktionen an und sind zahlbar.

    • Wenn der Kunde während der Zahlungsfrist der oben genannten Rechnung den Service so nutzt, dass das verbleibende Guthaben des Vorauszahlungskontos vollständig aufgebraucht ist oder voraussichtlich aufgebraucht sein wird, ist Tradedoubler berechtigt, den Datenzugriff des Kunden vorübergehend zu sperren, bis das Vorauszahlungskonto wieder auf den Stand des ursprünglichen Vorauszahlungsguthabens aufgefüllt ist. Wenn die Nutzung ausgesetzt wird, bedeutet dies lediglich, dass der Datenzugriff ausgesetzt wird. Während der Sperrfrist fallen weiterhin Transaktionen an und sind zahlbar.

    • Die Zahlung auf das Vorauskassekonto hat spätestens 10 (zehn) Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

 

  • Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig leisten, ist Tradedoubler berechtigt, Zinsen auf die fälligen Beträge in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten der Einziehung, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Kosten, falls Einziehungsmaßnahmen oder -maßnahmen erforderlich sind, um fällige Gebühren einzutreiben. Bei Zahlungsverzug fälliger Beträge von mehr als fünfzehn (15) Tagen behält sich Tradedoubler das Recht vor, die Dienste vorübergehend zu stornieren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

 

  • Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller anderen Abgaben oder Steuern, die (sofern und soweit zutreffend) vom Kunden zu zahlen sind.

 

  • Wenn das Partner Marketing Network Programm international ist, stellt jede Tradedoubler-Partei dem Kunden ihre jeweilige Partner Marketing Network Programm-Dienstleistung in der lokalen Währung in Rechnung, sofern im Serviceauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Umklassifizierung von Transaktionen

  • Innerhalb der im Serviceauftrag angegebenen Frist (Validierungszeitraum für Transaktionen), gerechnet ab der Generierung einer Transaktion, kann der Kunde eine Transaktion anhand vordefinierter Gründe als ungültig einstufen, indem er das webbasierte Interface von Tradedoubler verwendet oder Tradedoubler Informationen in einer zwischen den Parteien vereinbarten Form sendet.

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  • Der Kunde verpflichtet sich, dem Publisher innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer angemessenen Informationsanfrage zu einer für ungültig erklärten Transaktion, die von einem Publisher über Tradedoubler übermittelt wurde, eine Erklärung zur Neuklassifizierung/Ungültigkeitserklärung vorzulegen und die Neuklassifizierung entweder zu bestätigen oder die Klassifizierung wieder auf „gültig“ zu ändern.

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  • Wenn eine Transaktion nicht innerhalb der im Serviceauftrag angegebenen Frist neu klassifiziert wird oder eine Anfrage nicht wie oben beschrieben bearbeitet wird, wird die Transaktion automatisch als gültig betrachtet und der Kunde ist verpflichtet, die anwendbare Transaktionsgebühr an Tradedoubler und die Publisher Provision zu zahlen.

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  • Tradedoubler bietet einen automatisierten Prozess für nicht getrackte Transaktionen, mit dem Publisher eine Anfrage für nicht getrackte Transaktionen erstellen können. Wenn eine Transaktionsanfrage erstellt wird, führt Tradedoubler eine Reihe von Qualitätsprüfungen durch, bevor die Anfrage an den Kunden gesendet wird. Wenn die Anfrage bezüglich nicht getrackter Transaktionen nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Eingang der Anfrage beim Kunden als ungültig eingestuft wird, gilt die Transaktion als gültig und der Kunde ist verpflichtet, die entsprechende Transaktionsgebühr an Tradedoubler und die Publisher Provision zu zahlen.

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  • Vom Kunden gezahlte Transaktionsgebühren und Publisher Provisionen werden nicht zurückerstattet.

7. Anpassungen des Services

Tradedoubler ist berechtigt, den Service oder Teile davon zu modifizieren, zu ergänzen, zu ändern oder zu beenden. Der Kunde wird über derartige Änderungen per E-Mail an die Kontaktperson informiert. Der Kunde hat das Recht, im Falle wesentlicher Änderungen diese Vereinbarung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt dieser E-Mail fristlos zu kündigen.

8. Wettbewerb und Abwerbeverbot

  • Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, wird während der Laufzeit dieses Vertrags und der drei (3) darauffolgenden Monate keine der Parteien direkt oder indirekt Personen abwerben, die zu diesem Zeitpunkt bei der anderen Partei angestellt oder auf Beraterbasis engagiert sind (oder innerhalb der vorangegangenen drei (3) Monate angestellt oder engagiert waren) und an Tätigkeiten beteiligt waren, auf die sich dieser Vertrag bezieht. Diese Klausel ist nicht so zu verstehen, dass sie eine der Parteien daran hindert, Mitarbeiter oder Berater der anderen Partei einzustellen, die sich unaufgefordert auf eine allgemeine Anzeige oder sonstige allgemeine Anwerbungskampagne hin bewerben. Im Falle eines Verstoßes einer Partei gegen diese Klausel zahlt diese Partei der anderen einen Betrag, der dem Wert von zwölf (12) Bruttomonatsgehältern des entsprechenden Mitarbeiters ab dem Datum der Beschäftigung bei der verletzenden Partei entspricht. Die Parteien erkennen an, dass dies eine wahrheitsgetreue Schätzung ihres Verlusts in Bezug auf den Verstoß gegen diese Klausel ist.

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  • Außer über Tradedoubler ist es dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für sechs (6) Monate danach nicht gestattet, Online-Werbung oder andere Online-Handelsvereinbarungen mit einem Publisher zu treffen, der über das Tradedoubler Netzwerk für das AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programm geworben wurde.

9. Vorzeitige Kündigung

  • Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; wenn Schritte unternommen werden, um einen Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Liquidator oder einen ähnlichen Beauftragten zu ernennen oder wenn andere Schritte unternommen werden, um einen solchen Beauftragten zu ernennen oder die Partei aufzulösen (außer zum Zwecke einer solventen Sanierung oder Reorganisation) oder wenn eine mit solchen Situationen vergleichbare Situation in Bezug auf die andere Partei eintritt. Eine Kündigung gemäß dieser Klausel begründet für keine der Parteien einen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung.

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  • Wenn eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und dieser Verstoß, sofern er heilbar ist, nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, nachdem die Partei über den Verstoß informiert wurde, geheilt wird, kann die andere Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde kann die Vereinbarung nicht in Bezug auf andere Tradedoubler-Parteien als diejenige oder diejenigen kündigen, die einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen haben.

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  • Nach Beendigung der Vereinbarung oder auf schriftliche Aufforderung seitens Tradedoubler ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie sämtliche Kopien und Teilkopien der Software und sonstigen Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertrauliche Informationen), die Tradedoubler im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt hat, zurückzugeben.

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  • Falls eine oder mehrere Tradedoubler-Parteien die Vereinbarung kündigen, gilt sie nur im Hinblick auf die kündigende Tradedoubler-Partei als gekündigt (nur für internationale Partner Marketing Network Programme).

10. Geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen

  • Der Kunde erkennt an, dass Tradedoubler Eigentümer oder Lizenznehmer sämtlicher Urheberrechte, Marken, Know-hows oder sonstiger Rechte an den Services und jeglicher Software, Tradedoubler-Dokumentation oder Materialien ist, die in Verbindung mit den Services bereitgestellt werden (zusammen mit sämtlichen daran von Tradedoubler oder dem Kunden vorgenommenen Änderungen oder Entwicklungen), sowie am Tracking und den Informationen, die Tradedoubler über Publisher sammelt, und allen vom Service generierten Informationen, wie etwa von Besuchern von Webseiten innerhalb des Netzwerks von Tradedoubler generierte Daten und sämtliche von diesen Besuchern beim Besuch dieser Webseiten durchgeführten Aktionen.

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  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Services oder Software, Tradedoubler-Dokumentation oder Materialien, die im Zusammenhang mit den Services bereitgestellt werden, zu ändern, anzupassen, zu vermieten, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu verbreiten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Services oder zugehörige Software zurückzuentwickeln oder den Quellcode oder die Struktur, Abfolge oder Organisation einer solchen Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese daraus abzuleiten.

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  • Tradedoubler erkennt an, dass der Kunde Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an Kundeninhalten und Kundendaten ist. Tradedoubler behält sich jedoch das Recht vor, Kundeninhalte und Kundendaten zur Bereitstellung der Dienste (einschließlich zur Vermeidung von Zweifeln der Überprüfung der zu zahlenden Gebühren), für Forschung, technische Entwicklung, Analyse, Werbezwecke oder auf jede andere angemessene Weise zu verwenden.

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  • Tradedoubler kann den Kunden im Rahmen seiner Marketingaktivitäten als Referenz angeben (einschließlich des Markennamens und Logos des Kunden).

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  • Jede Partei wahrt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei. Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei diese Informationen verwenden, offenlegen, kopieren oder ändern, außer zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung. Die Parteien treffen alle angemessenen Vorkehrungen, um eine unbefugte Offenlegung oder Verwendung dieser Informationen durch Mitarbeiter oder Dritte zu verhindern. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet in Bezug auf jede Partei Informationen (ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form), die dieser Partei, ihren Geschäftsangelegenheiten oder Aktivitäten gehören oder sich auf sie beziehen, die nicht öffentlich zugänglich sind und die: (i) von einer der Parteien als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet wurden, (ii) von denen eine der Parteien die andere Partei mündlich oder schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie vertraulicher Natur sind, oder (iii) die aufgrund ihrer Art oder Natur von einer vernünftigen Person in einer ähnlichen Position wie dem Empfänger dieser Informationen gemäß dieser Vereinbarung und unter ähnlichen Umständen als vertraulich behandelt werden würden.

11. Datenverarbeitung und Datenschutz

  • Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass Kundendaten von Tradedoubler und Subunternehmern und Vertretern von Tradedoubler im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Unterstützung und Wartung des Dienstes (einschließlich der Übertragung von Kundendaten aus einem EWR-Land in Drittländer) verarbeitet werden können. Der Kunde bestätigt, dass es seine Pflicht ist, seine Mitarbeiter und Kunden über eine solche Datenverarbeitung zu informieren und sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter und Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ihre Zustimmung zu einer solchen Verarbeitung gegeben haben.

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  • Der Kunde stellt sicher, dass er jederzeit alle geltenden Datenschutzbestimmungen einhält, insbesondere die Bestimmungen zu Cookies.

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  • Von den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschte Daten dürfen nur für die in dieser Vereinbarung genehmigten Zwecke verwendet werden. Tradedoubler wird alle Kundendaten, die es im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, gemäß dieser Vereinbarung und den vom Kunden von Zeit zu Zeit erteilten Anweisungen verwenden, verarbeiten und speichern und im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Der Kunde erkennt an, dass Tradedoubler in Bezug auf die Kundendaten ein Datenverarbeiter ist.

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  • Weitere Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der als Anlage 2 beigefügten Datenverarbeitungsvereinbarung.

12. Ansprüche Dritter

  • Der Kunde verpflichtet sich, Tradedoubler von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die Tradedoubler entstehen oder von einem zuständigen Gericht gegenüber Tradedoubler zugesprochen werden, als Folge von oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen Dritter, die aus Folgendem resultieren oder damit in Zusammenhang stehen: (a) Verletzung der Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) Dritter durch den Kunden; (b) jegliche unsachgemäße, fahrlässige oder unberechtigte Nutzung der Services durch den Kunden; (c) Nichteinhaltung geltender Datenschutzgesetze durch den Kunden; (d) Verkauf, Vertrieb oder Vermarktung von Produkten oder Services auf der Website des Kunden; und (e) Vertragsverhältnis des Kunden mit diesem Dritten. Die Schadloshaltung in dieser Klausel gilt nicht, sofern eine angebliche Verletzung das Ergebnis einer Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung oder einer fahrlässigen, vorsätzlichen oder betrügerischen Handlung oder Unterlassung von Tradedoubler, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder Auftragnehmern ist.

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  • Tradedoubler stellt den Kunden von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben frei, die dem Kunden entstehen oder von einem zuständigen Gericht gegenüber den Kunden zugesprochen werden, als Folge von oder im Zusammenhang mit einem Anspruch oder einer Klage eines Dritten, der sich aus einer Verletzung der Rechte (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) eines Dritten durch Tradedoubler ergibt oder damit in Zusammenhang steht. Die Schadloshaltung in dieser Klausel gilt nicht, sofern eine angebliche Verletzung als Folge eines Verstoßes gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung oder einer fahrlässigen, vorsätzlichen oder betrügerischen Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer entsteht; aufgrund von Ergänzungen oder Änderungen an den Services oder der Dokumentation, die nicht von Tradedoubler oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Tradedoubler vorgenommen wurden; oder aufgrund der Aufnahme von Kundeninhalten in die Services.

13. Haftungsbeschränkung

  • Nichts in dieser Vereinbarung darf dahingehend interpretiert werden, dass die Haftung einer Partei für (i) Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden; (ii) unerlaubte Handlung durch Täuschung; oder (iii) jegliche Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, beschränkt oder ausgeschlossen wird.

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  • Tradedoubler übernimmt keine Haftung für Fahrlässigkeit und schließt diese hiermit aus, mit Ausnahme einer Haftung, die sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung ergibt.

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  • Tradedoubler übernimmt keine Haftung für die folgenden Verluste oder Schäden (unabhängig davon, ob diese Verluste oder Schäden vorhersehbar, bekannt oder anderweitig waren): (i) Umsatzverluste; (ii) Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne (einschließlich Gewinnverluste aus Verträgen); (iii) Verlust der Nutzung von Geld; (iv) Verlust erwarteter Einsparungen; (v) Geschäftsverluste; (vi) entgangene Gelegenheiten; (vii) Verlust von Geschäftswert; (viii) Reputationsverlust; (ix) Verlust oder Beschädigung von Daten, Systemen oder Programmen; oder (x) indirekte Verluste oder Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art (zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich, wenn diese Verluste oder Schäden von der in dieser Klausel angegebenen Art sind).

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  • Tradedoubler übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Verwendung der Logos, Banner, Marken und anderen Hypermedia-Links, die Tradedoubler vom Kunden für die Zwecke des AFFILIATE MARKETING NETWORK-Programms bereitgestellt werden, durch Publisher und Besucher der Tradedoubler- oder Publisher-Website. Als einzige Verpflichtung in Bezug auf Eindringen und Betrug verpflichtet sich Tradedoubler, angemessene kommerzielle Maßnahmen zu ergreifen, um ein unbefugtes Eindringen in die Computersysteme von Tradedoubler zu verhindern. Tradedoubler kann jedoch nicht garantieren, dass die von Zeit zu Zeit ergriffenen Maßnahmen jeden unbefugten Zugriff oder „Hacking“ der Systeme von Tradedoubler verhindern, und Tradedoubler übernimmt keine Haftung für die Folgen eines solchen Eindringens oder „Hackings“. Tradedoubler übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Qualität oder das Volumen der Klicks, Leads, Verkäufe oder des Datenverkehrs (je nach Fall), die sich aus den Services ergeben.

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  • Tradedoubler übernimmt keine Haftung für die Leistung der Websites der Publisher oder für Handlungen und Unterlassungen der Publisher, noch für Fehler oder Verzögerungen, die durch Telefonie- und Datenkommunikationsanbieter verursacht werden. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Bereitstellung von Diensten Elemente von Hosting-Diensten und/oder Kommunikation enthält und dass die Bereitstellung solcher Dienste möglicherweise nicht fehlerfrei oder ununterbrochen erfolgt.

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  • Für internationale Partner Marketing Network Programme gilt zwischen den Parteien ausdrücklich als vereinbart, dass die Haftung jeder Tradedoubler-Partei (einschließlich TradeDoubler AB), die Partei dieser Vereinbarung ist, auf die Haftung beschränkt ist, die sich aus der Lieferung des jeweiligen Unternehmens im Rahmen dieser Vereinbarung ergibt. Jede Tradedoubler-Partei (einschließlich TradeDoubler AB) übernimmt alle hierin festgelegten Pflichten und hat alle Rechte von Tradedoubler, sofern nicht anders angegeben, jedoch immer beschränkt auf das Land oder das geografische Gebiet, für das die jeweilige Tradedoubler-Partei verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich in jedem Einzelfall, mit der jeweiligen Tradedoubler-Partei zu verhandeln, d. h. mit der Tradedoubler-Partei, die in dem Land oder dem geografischen Gebiet ansässig ist, für das sie verantwortlich ist.

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  • Die Haftung von Tradedoubler, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einem zusätzlichen Vertrag ergibt, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, übersteigt nicht 100% der Gebühren, die im Jahr der Vereinbarung vor dem Datum des letzten Ereignisses, das den Verlust verursacht hat, zu zahlen waren.

14. Abtretung

Tradedoubler kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an ein anderes Unternehmen innerhalb der Tradedoubler Unternehmensgruppe übertragen. Darüber hinaus ist Tradedoubler berechtigt, seine Forderungen an ein Inkassobüro zu verkaufen. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von Tradedoubler einzuholen; diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden.

15. Hinweise

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, müssen alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung an eine der Parteien zu richten sind, schriftlich erfolgen und an die oben angegebene Adresse des beabsichtigten Empfängers oder an eine andere Adresse, die die Parteien der anderen mitteilen, zugestellt oder übermittelt werden. Jede Mitteilung gilt bei persönlicher Übergabe als ordnungsgemäß zugestellt, bei Übermittlung per Fax oder E-Mail nach Abschluss der Übermittlung.

16. Sonstiges

  • Jede Partei garantiert, dass sie in keiner Weise – weder durch Gesetz, Vertrag oder auf andere Weise – daran gehindert wird, diese Vereinbarung abzuschließen.

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  • Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Vertragsgegenstands vereinbarten Bedingungen und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Zusagen, Übereinkünfte oder Verpflichtungen der Parteien hinsichtlich der Pflichten und Haftungen von Tradedoubler in Bezug auf die Bereitstellung oder angebliche Bereitstellung, die Nichtbereitstellung oder jegliche Verzögerung bei der Erbringung der Services.

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  • Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, müssen sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

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  • Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass vor Abschluss dieser Vereinbarung keine Zusicherungen abgegeben wurden und dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Aussagen, Zusicherungen, Garantien oder Übereinkünfte (unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder gutgläubig abgegeben wurden) einer Person (unabhängig davon, ob diese Vertragspartei ist oder nicht) verlässt und diesbezüglich keine Rechtsmittel hat, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt.

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  • Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen oder die Geltung eines Rechts, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen oder Rechte bzw. auf den Rest solcher Bestimmungen oder Rechte, die mit Ausnahme der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen bzw. Teile davon weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.

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  • Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil davon in irgendeinem Umfang ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden sollte, vereinbaren die Parteien alle notwendigen und angemessenen Anpassungen der Vereinbarung, um die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorherrschenden Interessen und Ziele der Parteien zu wahren.

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  • Eine Person, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat kein Recht, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.

17. Streitigkeiten, anwendbares Recht

Sofern nicht durch zwingendes lokales Recht in einer Gerichtsbarkeit, in der die Dienste erbracht werden, vorgeschrieben, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Englands und von Wales und wird entsprechend ausgelegt (unter Ausschluss der Kollisionsnormen). Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer beigelegt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist London, Vereinigtes Königreich. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Alle während des Schiedsverfahrens offengelegten Informationen, einschließlich des Inhalts des Schiedsspruchs, werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch einer der Parteien werden zwei oder mehr Streitigkeiten zusammengefasst und in einem und demselben Verfahren behandelt.

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