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Einladung zur Hauptversammlung in Tradedoubler (publ)

31 March 2016

8:00 am

Die Aktionäre von Tradedoubler AB (publ), Reg.-Nr. 556575-7423, werden hiermit zur Jahreshauptversammlung eingeladen, die am Dienstag, den 3. Mai 2016, um 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Unternehmens in der Birger Jarlsgatan 57A, 7. Stock, Stockholm stattfindet. Die Registrierung für die Versammlung beginnt um 16.30 Uhr.

 


A. Teilnahme

 

Aktionäre, die an der Jahreshauptversammlung teilnehmen möchten, müssen (i) am Mittwoch, den 27. April 2016, als Aktionäre im von Euroclear Sweden AB („ Euroclear “) geführten Aktionärsregister eingetragen sein und (ii) das Unternehmen spätestens am Mittwoch, den 27. April 2016, über ihre Absicht, an der Versammlung teilzunehmen, informieren.

 

Die Mitteilung muss schriftlich an Tradedoubler AB (publ), Birger Jarlsgatan 57A, 7. Stock, 113 56 Stockholm, oder per E-Mail an bolagsstamma@tradedoubler.com erfolgen. Wenn die Aktionäre die Gesellschaft benachrichtigen, müssen sie ihren Namen, ihre Personalausweis-/Registrierungsnummer, Adresse, Telefonnummer, ihren eingetragenen Aktienbesitz und gegebenenfalls die Anzahl ihrer Assistenten und gegebenenfalls Vertreter angeben. Aktionäre, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, sollten die vom Aktionär unterschriebene und datierte Originalvollmacht vor der Jahreshauptversammlung an die Gesellschaft zusenden. Wird die Vollmacht von einer juristischen Person ausgestellt, muss eine beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung oder einer gleichwertigen Urkunde („ Registrierungsbescheinigung “) für die juristische Person beigefügt werden. Die Registrierungsbescheinigung und die Vollmacht dürfen nicht älter als ein Jahr sein, jedoch nicht, wenn die Vollmacht laut Wortlaut länger gültig ist, höchstens fünf Jahre. Das Vollmachtsformular ist auf der Website von Tradedoubler verfügbar: www.tradedoubler.com .

 

Aktionäre, deren Aktien auf den Namen eines Nominees registriert sind, müssen, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können, eine vorübergehende Umschreibung ihrer Aktien auf ihren eigenen Namen im von Euroclear geführten Aktionärsregister beantragen. Diese Registrierung muss von Euroclear bis spätestens Mittwoch, den 27. April 2016, vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Aktionäre, die eine solche Registrierung benötigen, den Nominee rechtzeitig vor Mittwoch, den 27. April 2016, darüber informieren müssen.

 

Etwaige personenbezogene Daten aus den Stimmrechtsvertretern und dem von Euroclear geführten Aktionärsregister werden für die erforderliche Anmeldung und Erstellung des Stimmrechtsverzeichnisses für die Hauptversammlung verwendet.

 

Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über insgesamt 42.807.449 auf den Namen lautende Stammaktien und 3.120.000 Aktien der Klasse C mit jeweils einer Stimme, wovon die Gesellschaft 475.000 eigene Stammaktien und 3.120.000 Aktien der Klasse C hält.

 

Die bei der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre haben gemäß Kapitel 7, Abschnitt 32 des schwedischen Gesellschaftsgesetzes (2005:551) das Recht, Informationen zu den Tagesordnungspunkten oder zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu verlangen.

 


B. Themen der Hauptversammlung

 

B.1 Vorgeschlagene Tagesordnung

 

  1. Eröffnung der Sitzung.

  2. Wahl des Versammlungsleiters.

  3. Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste.

  4. Genehmigung der Tagesordnung.

  5. Wahl einer oder zweier Personen zur Beglaubigung des Protokolls.

  6. Prüfung, ob die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde.

  7. Die Präsentation des Geschäftsführers.

  8. Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsrats über die Arbeit des Verwaltungsrats, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses. Bericht des jeweiligen Vorsitzenden über die Arbeit des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses.

  9. Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernprüfungsberichts.

  10. Beschlüsse zu:

    1. Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz,

    2. die Aufteilung des Unternehmensergebnisses gemäß der festgestellten Bilanz und

    3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführers.

  11. Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, die von der Versammlung gewählt werden sollen.

  12. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates.

  13. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates.

  14. Wahl der Revisionsstelle.

  15. Beschlussfassung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle.

  16. Beschlussfassung über Grundsätze für die Vergütung und die sonstigen Beschäftigungsbedingungen der Unternehmensleitung.

  17. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu entscheiden

  18. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, über den Erwerb eigener Aktien zu entscheiden

  19. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, über die Übertragung eigener Aktien zu entscheiden

  20. Beschlussfassung zum Nominierungsausschuss für die Hauptversammlung 2017.

  21. Andere Angelegenheiten.

  22. Abschluss des Treffens.

 

 

B.2 Vorschläge zur Entscheidung

 

TOP 2 – Wahl des Versammlungsleiters

Der Nominierungsausschuss schlägt Sören Lindström, Hannes Snellman Attorneys, als Vorsitzenden der Versammlung vor.

 

Top 10 b) – Verwendung des Gesellschaftsergebnisses

Der Verwaltungsrat schlägt vor, keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten.

 

Punkte 11-15 – Wahl des Vorstands und Vergütungen usw.

Der Nominierungsausschuss bestand aus Cédric Vincent, ernannt von Reworld Media (Vorsitzender), Yi Shi und Pascal Chevalier, Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Der Nominierungsausschuss hat der Hauptversammlung Folgendes vorgeschlagen:

  • dass die Zahl der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates fünf beträgt und es keine Stellvertreter gibt;


  • dass die folgenden Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt werden: Pascal Chevalier, Gautier Normand, Nils Carlsson, Jérémy Parola und Erik Siekmann;


  • dass Pascal Chevalier als Präsident des Verwaltungsrats wiedergewählt wird;


  • dass EY AB als Wirtschaftsprüfer wiedergewählt wird. EY AB hat mitgeteilt, dass Erik Sandström zum leitenden Wirtschaftsprüfer ernannt wird;


  • dass die Vergütung des Verwaltungsrats wie folgt beläuft:

    Pascal Chevalier (Vorsitzender): 1.000.000 SEK Gautier Normand: 1.000.000 SEK

    Nils Carlsson: 250.000 SEK

    Jérémy Parola: 250.000 SEK

    Erik Siekmann: 250.000 SEK

    Vorsitzender des Vergütungsausschusses: 0 SEK

    Mitglieder des Vergütungsausschusses: 0 SEK


  • dass den Mitgliedern des Verwaltungsrats, die bei der Tradedoubler-Gruppe beschäftigt sind, keine Vergütung gewährt wird;


  • dass eine Barvergütung, sofern sie mit dem Unternehmen gesondert vereinbart wurde, von einem Unternehmen in Rechnung gestellt werden kann, das sich vollständig im Eigentum des Mitglieds befindet. In diesem Fall erhöht sich die in Rechnung gestellte Vergütung um einen Betrag, der den Sozialversicherungsbeiträgen und der Mehrwertsteuer entspricht; und


  • dass den Abschlussprüfern eine Vergütung entsprechend der in Rechnung gestellten Summe zusteht.


TOP 16 – Beschlussfassung über Grundsätze für die Vergütung und die sonstigen Beschäftigungsbedingungen der Unternehmensleitung

Der Vorschlag des Verwaltungsrats zu Vergütungsgrundsätzen und anderen Beschäftigungsbedingungen der Unternehmensleitung lautet zusammengefasst, dass die Vergütung auf dem lokalen Markt wettbewerbsfähig sein soll, um hochqualifizierte Mitarbeiter anzuziehen, zu motivieren und zu halten. Die individuelle Vergütung soll auf der Erfahrung, Kompetenz, Verantwortung und Leistung des Mitarbeiters basieren.

Die Gesamtvergütung basiert auf vier Hauptkomponenten: Grundgehalt, variables Gehalt, Altersversorgungsleistungen und langfristige Anreizprogramme.

Das variable Gehalt muss den lokalen Marktbedingungen entsprechen und Wachstum und Unternehmensgewinne belohnen sowie eine vereinende Wirkung auf die Gruppe haben. Es sollte außerdem auf vorher festgelegten, messbaren Zielen basieren. Für das variable Gehalt muss eine Höchstgrenze gelten, die normalerweise 50 Prozent des Grundgehalts nicht überschreiten darf.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass langfristige Anreizprogramme einen wesentlichen Bestandteil der langfristigen Vergütungsstrategie darstellen. Aktien- und aktienkursbezogene Anreizprogramme müssen von einer Hauptversammlung genehmigt werden.

Über die Anstellungsbedingungen des Geschäftsführers entscheidet der Aufsichtsrat. Über die Anstellungsbedingungen der übrigen Führungskräfte entscheidet der Geschäftsführer nach Genehmigung durch den Vergütungsausschuss.

Der Verwaltungsrat bzw. der Vergütungsausschuss können von diesen Grundsätzen abweichen, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen.


Punkt 17 – Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu entscheiden

Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung einmal oder mehrmals ermächtigt, mit oder ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre über die Ausgabe neuer Aktien, Optionsscheine und/oder Wandelanleihen zu entscheiden. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht, über neue Emissionen zu entscheiden, bei denen die Aktien, Optionsscheine oder Wandelanleihen durch Sachleistungen, durch Aufrechnung oder anderweitig unter Bedingungen gemäß dem schwedischen Gesellschaftsgesetz bezahlt werden.

Baremissionen oder Gegenemissionen unter Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen.

Grund für den Vorschlag und die Möglichkeit, vom Vorzugsrecht der Aktionäre abzuweichen, ist die Gewährleistung von Flexibilität im Zusammenhang mit etwaigen Akquisitionen oder Kapitalbeschaffungen.

Für einen gültigen Beschluss ist die Zustimmung von Aktionären erforderlich, die mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der bei der Versammlung vertretenen Aktien vertreten.

 

Tagesordnungspunkt 18 – Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, über den Erwerb eigener Aktien zu beschließen

Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zur nächsten Hauptversammlung einmalig oder mehrmals den Erwerb einer maximalen Anzahl eigener Aktien zu beschließen, so dass das Unternehmen nach dem Erwerb nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtzahl der Aktien des Unternehmens hält. Diese Aktien sollen an der Nasdaq Stockholm zu einem Preis erworben werden, der zu jedem Zeitpunkt innerhalb des registrierten Preisintervalls (Spread) liegt, d. h. des Intervalls zwischen dem höchsten Gebotskurs und dem niedrigsten Briefkurs, und im Übrigen den zu jedem Zeitpunkt geltenden Regeln der Nasdaq Stockholm entspricht. Der Zweck des Rückkaufs eigener Aktien besteht zum einen darin, die Kapitalstruktur des Unternehmens an den Kapitalbedarf des Unternehmens anzupassen und gegebenenfalls Aktienübertragungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmensakquisitionen und anderen Arten strategischer Investitionen und Akquisitionen zu ermöglichen.

Für einen gültigen Beschluss ist die Zustimmung von Aktionären erforderlich, die mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der bei der Versammlung vertretenen Aktien vertreten.

 

Tagesordnungspunkt 19 - Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über die Übertragung eigener Aktien zu entscheiden

Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zur nächsten Hauptversammlung einmalig oder mehrmals über die Übertragung von Aktien des Unternehmens zu entscheiden. Die Aktien dürfen nur im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenskäufen und anderen Arten strategischer Investitionen und Übernahmen übertragen werden, und die Übertragungen dürfen die maximale Anzahl der vom Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt gehaltenen eigenen Aktien nicht überschreiten. Die Übertragung eigener Aktien erfolgt entweder an der Nasdaq Stockholm oder auf andere Weise.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Betrieben kann die Übertragung eigener Aktien unter Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre und zu einem Preis erfolgen, der innerhalb des sogenannten Spreads (wie unter Punkt 18 oben definiert) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Übertragung liegt und den jeweils geltenden Regeln der Nasdaq Stockholm entspricht. Die Bezahlung für auf diese Weise übertragene Aktien kann in bar oder durch eine Sachleistung oder durch Aufrechnung von Forderungen gegenüber dem Unternehmen oder zu anderen spezifischen Bedingungen erfolgen.

Grund für den Vorschlag und die Möglichkeit, vom Vorzugsrecht der Aktionäre abzuweichen, ist, gegebenenfalls Aktien im Zusammenhang mit der Finanzierung etwaiger Unternehmenserwerbe sowie sonstiger strategischer Investitionen und Akquisitionen auf kosteneffiziente Weise übertragen zu können.

Für einen gültigen Beschluss ist die Zustimmung von Aktionären erforderlich, die mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der bei der Versammlung vertretenen Aktien vertreten.

 

TOP 20 – Beschlussfassung über den Nominierungsausschuss für die Hauptversammlung 2017

Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass sich der Nominierungsausschuss vor der Jahreshauptversammlung 2017 aus Vertretern der drei größten Aktionäre (Stand: letztem Bankarbeitstag im August), die im von Euroclear Sweden AB geführten Aktienregister des Unternehmens eingetragen sind, sowie dem Vorstandsvorsitzenden zusammensetzt. Der Vorstandsvorsitzende beruft die erste Sitzung des Nominierungsausschusses ein. Der Vertreter, der den größten Aktionär vertritt, wird zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses ernannt. Falls einer der größten Aktionäre keinen Vertreter in den Nominierungsausschuss ernennen möchte, werden die größten Aktionäre wiederum kontaktiert. Falls einer der Aktionäre wiederum darauf verzichtet, einen Vertreter in den Nominierungsausschuss zu ernennen, muss der Vorstandsvorsitzende lediglich die acht größten Aktionäre kontaktieren, um einen Nominierungsausschuss aus mindestens drei Vertretern, darunter den Vorstandsvorsitzenden, zu erhalten. Kann nach Kontaktaufnahme mit den acht größten Anteilseignern kein aus drei Mitgliedern (einschließlich des Vorsitzenden) bestehender Nominierungsausschuss zustande kommen, so setzt der Vorsitzende die Kontaktaufnahme mit den als nächstes an der Reihe befindlichen Anteilseignern fort, bis ein aus drei Vertretern (einschließlich des Vorsitzenden) bestehender Nominierungsausschuss zustande gekommen ist.

Falls ein Aktionär, der einen Vertreter in den Nominierungsausschuss ernannt hat, früher als zwei Monate vor der Jahreshauptversammlung nicht mehr zu den größten Aktionären gehört, tritt der von diesem Aktionär ernannte Vertreter zurück und der neue Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt zu den größten Aktionären gehört, kann einen Vertreter ernennen. Sollte ein Vertreter des Nominierungsausschusses vor Abschluss der Arbeiten des Ausschusses zurücktreten und der Nominierungsausschuss es für notwendig erachten, den Vertreter zu ersetzen, hat der Aktionär, der den zurücktretenden Vertreter ernannt hat, das Recht, einen neuen Vertreter zu ernennen, oder falls der Aktionär nicht mehr zu den größten Aktionären gehört, hat der größte Aktionär wiederum dieses Recht. Änderungen in der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses werden umgehend bekannt gegeben. Der oben genannte Begriff „größte Aktionäre“ bezieht sich auf die Anzahl der größten Aktionäre, die der Vorstandsvorsitzende kontaktiert hat, um gemäß dem im obigen Absatz beschriebenen Verfahren einen Nominierungsausschuss zu bilden.

Die Zusammensetzung des Nominierungsausschusses im Vorfeld der Hauptversammlung 2017 wird spätestens sechs Monate vor der Hauptversammlung veröffentlicht. Die Vertreter des Nominierungsausschusses erhalten keine Vergütung.

Der Nominierungsausschuss erarbeitet Vorschläge zu den nachstehend genannten Themen zur Vorlage an die Hauptversammlung 2017 und zur Entscheidung durch diese:

  1. Vorschlag des Vorsitzenden der Hauptversammlung,

  2. Vorschlag des Verwaltungsrates,

  3. Vorschlag des Präsidenten des Verwaltungsrates,

  4. Vorschlag des Abschlussprüfers;

  5. Vorschlag für die Vergütung und sonstige Entschädigungen an jedes Mitglied des Verwaltungsrats sowie für die Entschädigung für Ausschusstätigkeiten,

  6. Vergütungsvorschlag an den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft und

  7. Vorschlag zum Nominierungsverfahren für die Hauptversammlung 2018.

 

 

C. Verschiedenes

 

Der Jahresabschluss, der Prüfbericht und die vollständigen Vorschläge sowie weitere Dokumente gemäß dem schwedischen Gesellschaftsgesetz werden spätestens ab Dienstag, 12. April 2016, am Firmensitz und auf der Website des Unternehmens verfügbar sein: www.tradedoubler.com . Kopien der Dokumente sowie dieser Mitteilung werden Aktionären, die dies anfordern und ihre Adresse angeben, kostenlos zugesandt.

 

 

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Der Vorstand

Stockholm im März 2016

Tradedoubler AB (publ)

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